WHG-Beschichtungen
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Kern des deutschen Gewässerschutzrechts. Besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber auf das Errichten, Instandsetzen, Stilllegen und Reinigen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen:
Auszug aus dem § 62 WHG: „Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.“
Zur Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes
Zu den wassergefährdenden Stoffen zählen feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen. Abhängig von der Gefährlichkeit der Stoffe erfolgt eine Einteilung in drei Gefährdungsklassen.
Für sicheren und langlebigen Schutz
Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kommt dem Thema Bodenbeschichtung eine besondere Bedeutung zu. Abhängig von der Gefährdungsklasse und dem Umfeld des betreffenden Standortes bieten sich unterschiedliche WHG-Bodenbeschichtungssysteme. Als zertifizierter Fachbetrieb beraten wir Sie bei der Wahl der passenden Systems, planen mit Ihnen die Umsetzung und führen die WHG-Beschichtung, den aktuellen Vorschriften entsprechend aus. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
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